Beim Datenschutz geht es um den Schutz von Menschen. Ob wir nun telefonieren, mit Kunden kommunizieren, Lieferantenrechnungen bezahlen oder Bewerbungsgespräche führen: Personendaten prägen unseren Geschäftsalltag. Personenbezogene Daten sind zum Beispiel Namen, Adressen, Geburtsdatum oder die Gesundheitshistorie von Kunden und eigenen Mitarbeitenden, Mitarbeitenden von Kunden oder Lieferanten sowie anderen Kontaktpersonen (etwa bei potenziellen Kunden oder Behörden).
Schweizer Unternehmen unterliegen für ihre Datenbearbeitungen unterschiedlichen Gesetzen und Vorgaben. Dazu gehören das Schweizer Datenschutzgesetz, je nach Kontext und Kundschaft aber auch die DSGVO der EU sowie branchenspezifischen Regularien und Richtlinien (wie Finma, Selbstregulierung, kantonale Vorgaben).
Das Datenschutzgesetz wurde revidiert. Die neue Version (nDSG) gilt ab dem 1. September 2023 und bringt neue Vorgaben. Für Unternehmen gibt es keine weitere Schonfrist. Sie müssen die neuen Anforderungen ab dem 1. September erfüllen.
Diese FAQ klärt viele Detailfragen zum revidierten DSG.